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Dr. Jörg
Mertin - Supervision für Einzelne, Gruppen und Teams
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Vor und am Beginn einer jeden Supervision stehen ein Austausch über den Anlass der Supervision, über den Auftrag, den Sie mir erteilen möchten und Vereinbarungen über die Arbeitsweise. Übrigens ist nicht immer Supervision die angezeigte Methode, um Ihre Fragen zu erörtern und zu beantworten. Eventuell sind andere Formen wie Coaching oder eine Organisationsberatung sinnvoller. Nach
diesem Erstgespräch (telefonisch oder in meiner Praxis oder an Ihrem Arbeitsplatz) entscheiden wir, ob wir einen Kontrakt
schliessen wollen. Dies ist in der Regel ein vorläufiger Kontrakt, der
etwa fünf Sitzungen vorsieht, in denen wir Ihr Anliegen von allen
Seiten beleuchten und prüfen, ob, wie und für wie lange wir miteinander
arbeiten wollen. Nach den ersten fünf Sitzungen kann der Kontrakt
beendet, angepasst oder fortgeführt werden. Übrigens: Für sogenannte "Probesitzungen" stehe ich nicht zur
Verfügung. Diese Probesitzungen werden oft veranstaltet, um
Supervisoren zu vergleichen. Doch in einer Sitzung kann man sich nicht
kennenlernen. Eben deshalb arbeite ich mit dem vorläufigen Kontrakt von
mehreren Sitzungen. Supervision
ist eine professionelle Dienstleistung, für die Sie ein Honorar zahlen. Meine Honorarforderungen bewegen sich in dem für Supervision üblichen Rahmen. Sie sind verhandelbar. Ein telefonisches Kontraktgespräch ist kostenlos. Bei den anderen Formen berechne ich 50 Euro; kommt ein Kontrakt zustande, wird dieser Betrag voll angerechnet. Rechnen Sie bei einer Einzelsupervision mit einem Betrag von 100 Euro pro Sitzung (90 Minuten). Den Preis für eine Teamsupervisionssitzung verhandele ich mich Ihnen. Zum Honorar hinzu kommen Fahrtkosten. Für Gruppensupervisionen (ab 4 Personen) berechne ich 25 Euro pro Person und Sitzung. Ich berechne keine Mehrwertsteuer. Bei
Teams und manchen Einzelsupervisionen werden die Kosten oft vom
Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen. Wenn das der Fall ist, muss
der Arbeitgeber den Supervisionskontrakt mit unterzeichnen. Kosten, die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden, können
Sie bei Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen; dazu zählen auch Fahrtkosten zu Supervisionsterminen bei mir. Einzel-
und Gruppensupervisionen finden in der Regel in meinem Praxisraum statt,
Teamsupervisionen meist in der Institution, in der das Team
tätig ist. |